Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenbesetzungen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.
Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste, fördern das Vertraut werden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, achten auf die Umsetzung der "Leitlinien kirchlichen Lebens", also der evangelischen Lebensordnung, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.
Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für den Kindergarten, der in unserem Besitz ist. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig, erlassen Satzungen (z.B. für den Friedhof) und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.
Neben den oben genannten Aufgaben werden die Kirchenvorstände in der Periode 2018-2024 in unterschiedlicher Intensität mit Prozessen zu tun haben, welche die evangelische Kirche in Bayern insgesamt beschäftigen:
Der Prozess „Profil und Konzentration“ lädt ein, Kirche vom Auftrag her zu denken und den Blick für den Dekanatsbezirk und die Räume darinnen und darüber hinaus zu weiten.
Ferner fällt in diesem Zeitraum der neue Landesstellenplan.